Erste-Hilfe-Rheine
 

Wir machen das Münsterland sicher!

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Erste-Hilfe im Betrieb
BETRIEBLICHE ERSTHELFER

Die Unfallversicherungsträger schreiben eine Mindestanzahl an betrieblichen Ersthelfern vor. Wir bereiten Ihre Mitarbeiter in unseren Erste-Hilfe-Kursen optimal auf den Ernstfall vor.

Die Erste-Hilfe-Kurse können auf Wunsch gerne in Ihrem Betrieb stattfinden. Eine Kostenübernahme ist durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger möglich. Sprechen Sie uns gerne an.

Erste-Hilfe § 19 FeV
FÜR DEN FÜHRERSCHEIN

Gem. § 19 FeV ist ein Erste-Hilfe-Kurs für den Erwerb der Fahrerlaubnis aller Klassen notwendig. Erhalten Sie in unseren Kursen das Know-How, an der Unfallstelle sicher und kompetent Erste-Hilfe leisten zu können. 

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Erste-Hilfe am Kind
BILDUNGS- & BETREUUNGS-EINRICHTUNGEN

Für Erzieher, Lehrer und alle, die beruflich mit der Betreuung von Kindern zu tun haben, um bei Kinder-Notfällen (und typischen Kinderkrankheiten) richtig agieren zu können. 

Lernen Sie, Gefahrenquellen zu erkennen, lebensrettende Sofortmaßnahmen bei Bewusstseins-, Atem- und Kreislaufstörungen durchzuführen und die kleinen Unfälle des Alltags zu meistern.

Sie erhalten aber auch praktische Tipps zur Vorsorge und Unfallverhütung.

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